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Als Rechtsanwältin weiß ich, dass bestimmte Konflikte nicht justitiabel sind. Emotional kann die Justiz nicht unterstützen. Anwälte sind gesetzlich verpflichtet, parteiisch zu sein und Ansprüche durchzusetzen. Das äußert sich zwangsläufig auch durch unangenehmen Schriftverkehr, der zwar die Rechte der einen Seite darstellt und einfordert, allerdings nicht unbedingt auf Harmonie zielt.
Rechtsfrieden – also die finale Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten – bedeutet nicht zugleich, dass die Parteien zufrieden sind.
Die Justiz hinterfragt die Interessen der Parteien nicht, sie bietet eine hervorragende und bewährte Struktur, seine Ansprüche prüfen zu lassen und rechtssicher festzustellen. Rechtliche Ansprüche und eigene Bedürfnisse können jedoch dabei komplett auseinanderfallen. Leider tun sie es regelmäßig auch.
Mediation kann hier helfen: Sie hinterfragt, was die eigentlichen Interessen hinter den Ansprüchen sind und ebnet den Weg für die Parteien, eine eigene, womöglich bis dahin gar nicht bedachte Lösung außerhalb der Gerichte zu finden. Das hat sich bewährt.
Eine selbstbestimmte Lösung hält länger und macht zufriedener als eine fremdbestimmte, die man resigniert hinnehmen muss. Und eine Lösung durch die Mediation ist in der Regel schneller herbeigeführt als ein Gerichtsverfahren es leisten könnte.
Falls Sie nach dem Durchstöbern der Seite und dem Ausflug über die Links noch Fragen haben, kontaktieren Sie mich gern über mediation@rathanisch.de.
Was Sie mitbringen sollten:
- Einigungswillen und Freiwilligkeit
- Ehrlichkeit/Offenheit
- die Fähigkeit zuzuhören
- Ihre Bedürfnisse und Interessen
Was Sie besser zu Hause lassen:
- Rachegelüste (auch wenn es schwerfällt)
- Rechtfertigungswillen (ich weiß: Man möchte sich und sein Verhalten erklären und sich verstanden wissen, dazu gibt es in der Mediation andere Mittel)
- Drang nach Bestätigung und Anerkennung Ihrer bisherigen Position.
Was Sie mitbringen dürfen:
- Wut
- Angst
- Vorfreude
Überlegen Sie sich, was schlimmstenfalls passieren könnte – mit einer Einigung, aber vor allem auch ohne. Erwägen Sie Kosten und Wirkung eines eventuellen Rechtsstreit und vergleichen Sie sie mit den Kosten der Mediation.
Fragen Sie auch bei Ihrem Rechtsschutzversicherer nach. Mediationskosten sind sehr häufig Teil des Rechtsschutzvertrages. Auch die Versicherer sehen die Vorteile einer Mediation und übernehmen sogar manchmal dann die Kosten, wenn der Streit nicht versichert wäre und verzichten sogar auf die Selbstbeteiligung.
Klären Sie die Kostenübernahme direkt dort ab oder sprechen Sie mich gern dazu an.